Neue Regeln für die Biotonne ab 1. Mai 2025
Ab 1. Mai gelten strengere Vorgaben für den Bioabfall.
Wer seine Tonne falsch befüllt, bekommt keinen Service – stattdessen einen roten Aufkleber:
„Nicht geleert – falsche Befüllung!“
Was ist neu?
- Nur 1 % Fremdstoffe erlaubt – sonst bleibt die Biotonne stehen.
- Plastik, Glas, Metall & Co. machen den Bioabfall unbrauchbar.
Was darf in die Biotonne?
- Essensreste, Gemüse, Obst, verdorbene Lebensmittel
- Kaffeesatz, Filter, Küchenpapier, Servietten
- Blumen, Rasenschnitt, Laub, Zweige, Weihnachtsbaum (zerkleinert)
- Geringe Mengen Fleisch, Knochen, Speiseöl (in Papier)
Was darf NICHT rein?
- Speisereste aus Kantinen/Gastro
- Kunststoff, Backpapier, Kehricht, Asche
- Steine, Sand, Tierstreu, Wurzeln
- Bio-Geschirr & abbaubare Plastiktüten = verboten
Grünschnitt & Kompost
- Grünschnitt passt in die Biotonne (max. 2 m Länge, 15 cm Durchmesser).
- Mehr Grünschnitt? Abgabe gegen Gebühr am Wertstoffhof.
- Achtung: Keine Entsorgung in Wald oder Natur – das ist verboten.
Weihnachtsbäume
- Zerkleinert in die Biotonne (ohne Lametta/Behang)
- Oder kostenlos im Januar am Wertstoffhof oder an Sammelstellen (Termine: Abfallkalender)
Keine Plastiktüten – auch keine kompostierbaren!